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   VG Bremen, 23.08.2013 - 6 V 827/13   

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VG Bremen, 23.08.2013 - 6 V 827/13 (https://dejure.org/2013,21418)
VG Bremen, Entscheidung vom 23.08.2013 - 6 V 827/13 (https://dejure.org/2013,21418)
VG Bremen, Entscheidung vom 23. August 2013 - 6 V 827/13 (https://dejure.org/2013,21418)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Verwaltungsgericht Bremen

    BremBG § 7 Abs 1 S 2; BremOBG § 35 Abs 2; GG Art 33 Abs 2
    Besetzungsverfahren des Dienstpostens des Ortsamtsleiters Horn-Lehe - Auswahlentscheidung; Beamte auf Zeit; Beirat; Ortsamtsleiter; Wahl; Wahlbeamte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (22)

  • VG Bremen, 25.09.2012 - 6 V 900/12

    Stellenbesetzung hauptamtlicher Stadtrat als Dezernent für die Bereiche Schule

    Auszug aus VG Bremen, 23.08.2013 - 6 V 827/13
    Es ist deshalb als eine Regelung des Landesgesetzgebers anzusehen, die die unterschiedlichen Anforderungen von Art. 33 Abs. 2 GG einerseits und von Art. 20 Abs. 1, 28 Abs. 2 GG andererseits bei der Besetzung kommunaler Wahlämter ausgleicht (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 11.01.2012 - 2 B 107/11 - m. w. N.; VG Bremen, Beschl. v. 25.09.2012 - 6 V 900/12 - zur Wahl eines hauptamtlichen Magistratsmitglieds).

    Ob und in welchem Maße ein - 11 - Bewerber diese politisch geprägten Merkmale des Amtes im Sinne von Eignung, Leistung und Befähigung erfüllt, ist dann allein durch das Wahlgremium zu bestimmen und entzieht sich grundsätzlich einer gerichtlichen Bewertung (VG Bremen, Beschl. v. 25.09.2012 - 6 V 900/12 -).

    Das Wahlerfordernis trägt damit in ähnlicher Weise wie bei hauptamtlichen Magistratsmitgliedern dem Erfordernis einer "Gleichgestimmtheit" zwischen der demokratisch legitimierten politischen Mehrheit im Beirat und der Ortsamtsleitung Rechnung (vgl. zur Überprüfbarkeit der Wahl eines hauptamtlichen Magistratsmitglieds VG Bremen, Beschl. v. 25.09.2012 - 6 V 900/12 -).

    Durch diese Vorgehensweise hat das Personalauswahlgremium den Grundsatz der Bestenauslese bei der Vorauswahl hinreichend beachtet (vgl. VG Bremen, Beschl. v. 25.09.2012 - 6 V 900/12).

    Dieser Vorgang ist einer gerichtlichen Bewertung entzogen; eine Überprüfung auf Ermessensfehler bei der Auswahlentscheidung findet gerade nicht statt (VG Bremen, Beschl. v. 25.09.2012 - 6 V 900/12).

  • OVG Niedersachsen, 22.01.2008 - 5 ME 491/07

    Bindung des Dienstherrn an das Anforderungsprofil bei der Bewerberauswahl zum

    Auszug aus VG Bremen, 23.08.2013 - 6 V 827/13
    Durch eine Mehrheitswahl sollen vielmehr unterschiedliche Motive und verschiedene, auch widersprüchliche Standpunkte innerhalb des demokratisch legitimierten Wahlgremiums wirksam werden (vgl. zum Ganzen: OVG Lüneburg, Beschl. v. 22.01.2008 - 5 ME 491/07 -, juris).

    Die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung geht deswegen überwiegend davon aus, dass die Gerichte jedenfalls nicht gehindert sind, die Erfüllung des sich aus Art. 33 Abs. 2 GG ergebenden Bewerbungsverfahrensanspruchs daraufhin zu überprüfen, ob das Wahlgremium von einem zutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist, die Bewerber die gesetzlichen Wahlvoraussetzungen erfüllen, die gesetzlichen Bindungen beachtet worden sind und ob konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass unsachgemäße oder willkürliche Erwägungen angestellt worden sind (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 22.01.2008 - 5 ME 491/07 -, juris; in der Sache ähnlich OVG Thüringen, Beschl. v. 30.03.2007 - 2 EO 729/06 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 18.01.2011 - 1 m 158/10 -, juris; OVG Brandenburg, Beschl. v. 21.03.1996 - 2 B 2/96 -, juris).

    Dazu gehört auch der Grundsatz der Bestenauslese aus Art. 33 Abs. 2 GG (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 22.01.2008 - 5 ME 491/07 - Rz. 21 juris).

  • BVerwG, 03.02.2012 - 2 B 151.11
    Auszug aus VG Bremen, 23.08.2013 - 6 V 827/13
    Dieser Prüfungsmaßstab ist im Hinblick auf das Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) nicht nur im Hauptsacheverfahren, sondern auch im Verfahren zur Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nach § 123 VwGO anzulegen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 15.05.2012 - 2 B 151/11 -, m.w.N.).

    Das gilt aber nur, soweit sie zur Ermittlung des am besten geeigneten Bewerbers für das ausgeschriebene Amt beitragen können, wenn also das in der letzten dienstlichen Beurteilung zum Ausdruck kommende Befähigungsprofil eine verlässliche Grundlage für die Eignungsbeurteilung ist (OVG Bremen, Beschl. v. 10.05.2012 - 2 B 151/11 -).

    Unter diesen Umständen können dienstliche Beurteilungen die ihnen sonst regelmäßig zukommende Funktion, als maßgebende Grundlagen für die Ermessensentscheidung der Verwaltung zu dienen, in welchem Maße Bewerber den Anforderungen des Amtes genügen werden, nicht erfüllen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 10.05.2012 - 2 B 151/11 -).

  • OVG Bremen, 11.01.2012 - 2 B 107/11

    OVG entscheidet über Stelle des Ortsamtsleiters/der Ortsamtsleiterin Burglesum -

    Auszug aus VG Bremen, 23.08.2013 - 6 V 827/13
    Es ist deshalb als eine Regelung des Landesgesetzgebers anzusehen, die die unterschiedlichen Anforderungen von Art. 33 Abs. 2 GG einerseits und von Art. 20 Abs. 1, 28 Abs. 2 GG andererseits bei der Besetzung kommunaler Wahlämter ausgleicht (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 11.01.2012 - 2 B 107/11 - m. w. N.; VG Bremen, Beschl. v. 25.09.2012 - 6 V 900/12 - zur Wahl eines hauptamtlichen Magistratsmitglieds).

    Insoweit fungieren sie in der Praxis als lokale Stadtteilparlamente (vgl. Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen, Entscheidung vom 08.07.1991 - St 2/91; OVG Bremen, Beschl v. 11.01.2012 - 2 B 107/11 - zu § 35 Abs. 2 BremOBG in der Fassung vom 02.02.2010).

    Daraus folgt, dass den dienstlichen Beurteilungen der Bewerber in Bezug auf die Besetzung der Ortsamtsleitung regelmäßig kein ausschlaggebendes Gewicht zukommen kann, weil die komplexen Eignungsanforderungen des laufbahnfreien Amtes größtenteils keine Entsprechungen in etwaigen dienstlichen Beurteilungsmerkmalen finden und weitgehend von den Besonderheiten der Aufgabenwahrnehmung im politischen Raum geprägt sind (vgl. OVG - 15 - Bremen, Beschl. v. 11.01.2012 - 2 B 107/11 - zum Votum des Beirats für die Besetzung einer Ortsamtsleiterstelle nach altem Recht).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.10.2012 - 1 M 103/12

    Oberverwaltungsgericht weist auch die letzte Beschwerde eines Mitbewerbers um das

    Auszug aus VG Bremen, 23.08.2013 - 6 V 827/13
    Im Kern bedeutet dies, dass die verwaltungsgerichtliche Kontrolle sich darauf zu beschränken hat zu überprüfen, ob die der Wahlentscheidung vorausgegangenen Verfahrensschritte, soweit sie den Bewerbungsverfahrensanspruch des unterlegenen Bewerbers berühren und der Bestenauslese dienen sollen, fehlerfrei erfolgt sind (OVG LSA, Beschl. v. 25.10.2012 - 1 M 103/12 - Rz. 12 juris; OVG Thüringen, Beschl. v. 30.03.2007 - 2 EO 729/06 -, juris).

    Ob und gegebenenfalls wie und in welchem Umfang sich die zur Wahl berufenen Beiratsmitglieder über die vorliegenden Bewerberunterlagen Kenntnisse bzw. sonstige Informationen über die Bewerber verschaffen, bleibt ihnen überlassen und entzieht sich der gerichtlichen Kontrolle (OVG LSA, Beschl. v. 25.10.2012 - 1 M 103/12 - Rz. 12 juris).

  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Bremen, 23.08.2013 - 6 V 827/13
    Ein Bewerber um ein öffentliches Amt kann die Einhaltung des beamtenrechtlichen Leistungsgrundsatzes einfordern (sog. Bewerbungsverfahrensanspruch; s. BVerwG, Urt. v. 04.11.2010 - 2 C 16.09 - NVwZ 2011, 358 m. w. N.; BVerfG, Beschl. v. 29.07.2003 - 2 BvR 311/03 -, NVwZ 2004, 95).

    Allerdings sind Maßstab für die Auswahlentscheidung des Dienstherrn in Beförderungsverfahren, die entsprechend dem Leistungsprinzip nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorzunehmen ist, in erster Linie die den Bewerbern erteilten aktuellen dienstlichen Beurteilungen, weil und soweit sie zuverlässige Aussagen zu ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistungen enthalten (BVerfG, Beschl. v. 29.07.2003 - 2 BvR 311/03 -, NVwZ 2004, 95; BVerwG, Urt. v. 27.02.2003 - 2 C 16.02 -, NVwZ 2003, 1397).

  • OVG Thüringen, 30.03.2007 - 2 EO 729/06

    Recht des öffentlichen Dienstes ; Konkurrentenstreitverfahren um Stelle eines

    Auszug aus VG Bremen, 23.08.2013 - 6 V 827/13
    Die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung geht deswegen überwiegend davon aus, dass die Gerichte jedenfalls nicht gehindert sind, die Erfüllung des sich aus Art. 33 Abs. 2 GG ergebenden Bewerbungsverfahrensanspruchs daraufhin zu überprüfen, ob das Wahlgremium von einem zutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist, die Bewerber die gesetzlichen Wahlvoraussetzungen erfüllen, die gesetzlichen Bindungen beachtet worden sind und ob konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass unsachgemäße oder willkürliche Erwägungen angestellt worden sind (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 22.01.2008 - 5 ME 491/07 -, juris; in der Sache ähnlich OVG Thüringen, Beschl. v. 30.03.2007 - 2 EO 729/06 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 18.01.2011 - 1 m 158/10 -, juris; OVG Brandenburg, Beschl. v. 21.03.1996 - 2 B 2/96 -, juris).

    Im Kern bedeutet dies, dass die verwaltungsgerichtliche Kontrolle sich darauf zu beschränken hat zu überprüfen, ob die der Wahlentscheidung vorausgegangenen Verfahrensschritte, soweit sie den Bewerbungsverfahrensanspruch des unterlegenen Bewerbers berühren und der Bestenauslese dienen sollen, fehlerfrei erfolgt sind (OVG LSA, Beschl. v. 25.10.2012 - 1 M 103/12 - Rz. 12 juris; OVG Thüringen, Beschl. v. 30.03.2007 - 2 EO 729/06 -, juris).

  • OVG Brandenburg, 21.03.1996 - 2 B 2/96
    Auszug aus VG Bremen, 23.08.2013 - 6 V 827/13
    Die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung geht deswegen überwiegend davon aus, dass die Gerichte jedenfalls nicht gehindert sind, die Erfüllung des sich aus Art. 33 Abs. 2 GG ergebenden Bewerbungsverfahrensanspruchs daraufhin zu überprüfen, ob das Wahlgremium von einem zutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist, die Bewerber die gesetzlichen Wahlvoraussetzungen erfüllen, die gesetzlichen Bindungen beachtet worden sind und ob konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass unsachgemäße oder willkürliche Erwägungen angestellt worden sind (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 22.01.2008 - 5 ME 491/07 -, juris; in der Sache ähnlich OVG Thüringen, Beschl. v. 30.03.2007 - 2 EO 729/06 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 18.01.2011 - 1 m 158/10 -, juris; OVG Brandenburg, Beschl. v. 21.03.1996 - 2 B 2/96 -, juris).

    Als Teil der Wahl unterliegt die Vorauswahl von Bewerbern allerdings nur insoweit gerichtlicher Überprüfung, wie dies für die Wahlentscheidung selbst gilt (OVG Brandenburg, Beschl. v. 21.03.1996 - 2 B 2/96 -).

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VG Bremen, 23.08.2013 - 6 V 827/13
    Ein Bewerber um ein öffentliches Amt kann die Einhaltung des beamtenrechtlichen Leistungsgrundsatzes einfordern (sog. Bewerbungsverfahrensanspruch; s. BVerwG, Urt. v. 04.11.2010 - 2 C 16.09 - NVwZ 2011, 358 m. w. N.; BVerfG, Beschl. v. 29.07.2003 - 2 BvR 311/03 -, NVwZ 2004, 95).
  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus VG Bremen, 23.08.2013 - 6 V 827/13
    Allerdings sind Maßstab für die Auswahlentscheidung des Dienstherrn in Beförderungsverfahren, die entsprechend dem Leistungsprinzip nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorzunehmen ist, in erster Linie die den Bewerbern erteilten aktuellen dienstlichen Beurteilungen, weil und soweit sie zuverlässige Aussagen zu ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistungen enthalten (BVerfG, Beschl. v. 29.07.2003 - 2 BvR 311/03 -, NVwZ 2004, 95; BVerwG, Urt. v. 27.02.2003 - 2 C 16.02 -, NVwZ 2003, 1397).
  • BVerwG, 15.03.1989 - 7 C 7.88

    Vorzeitige Abwahl von Wahlbeamten - Berufsbeamtentum - Verfassungsmäßigkeit

  • BVerwG, 11.08.2005 - 2 B 6.05

    Eingrenzung des Bewerberkreises auf Beamte mit längerer Berufserfahrung in Fragen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.08.2008 - 4 S 26.08

    Vertretungszwang für Beteiligte, die im Rechtsmittelverfahren keine Anträge

  • BVerfG, 02.10.2007 - 2 BvR 2457/04

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs gem Art 33 Abs 2 GG iVm Art 19 Abs 4

  • BVerfG, 17.10.1957 - 1 BvL 1/57

    Hauptamtlicher Bürgermeister

  • BVerwG, 25.02.2010 - 2 C 22.09

    Schadensersatzanspruch des Einstellungsbewerbers; grundrechtsgleiches Recht;

  • BVerwG, 20.10.1983 - 2 C 11.82

    Berücksichtigung von Beamtenbewerbern - Laufbahnbefähigung - Anderes Bundesland

  • BVerwG, 31.03.2011 - 2 A 2.09

    Schadensersatzanspruch; Bewerberauswahl; Auswahlverfahren; rechtmäßiger Abbruch;

  • BVerfG, 02.04.1996 - 2 BvR 169/93

    Kein Anspruch auf Berücksichtigung des hypothetischen Ausbildungsverlaufs bei der

  • BVerwG, 25.06.2009 - 2 C 47.07

    Kommunaler Wahlbeamter; Beamter auf Zeit; Abwahl; nicht erfolgte Wiederwahl;

  • OVG Bremen, 12.10.2009 - 2 B 77/09

    Beförderung; Leistungsgrundsatz

  • StGH Bremen, 08.07.1991 - St 2/91

    Zur Vereinbarkeit eines passiven Wahlrechts von Ausländern zu den Beiräten der

  • VG Bremen, 22.10.2013 - 6 V 853/13

    Bewerbung um ein Beamtenverhältnis auf Zeit, Baudezernent

    Belange, die nicht im Leistungsgrundsatz verankert sind, können als immanente Grundrechtsschranken bei der Besetzung von öffentlichen Ämtern aber dann Berücksichtigung finden, wenn ihnen ebenfalls Verfassungsrang eingeräumt wird (BVerfG, Beschl. v. 02.10.2007 - 2 BvR 2457/04 - ZBR 2008, 164-166; Beschl. v. 02.04.1996 - 2 BvR 169/93 - NVwZ 1997, 54; BVerwG, Urt. v. 31.03.2011 - 2 A 2/09 - IÖD 2011, 170-171 und v. 25.02.2010 - 2 C 22/09 - BVerwGE 136, 140-148; OVG Bremen, Beschl. v. 12.10.2009 - 2 B 77/09 - ZBR 2010, 49-52; VG Bremen, Beschl. v. 23.08.2013 - 6 V 827/13 - juris Rz. 34).

    Vielmehr spricht Überwiegendes dafür, dass die Verwaltungsgerichte jedenfalls nicht gehindert sind, die Erfüllung des sich aus Art. 33 Abs. 2 GG ergebenden Bewerbungsverfahrensanspruchs daraufhin zu überprüfen, ob das Wahlgremium von einem zutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist, die Bewerber die gesetzlichen Wahlvoraussetzungen erfüllen, die gesetzlichen Bindungen beachtet worden sind und ob konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass unsachgemäße oder willkürliche Erwägungen angestellt worden sind (vgl. VG Bremen, Beschl. v. 23.08.2013 - 6 V 827/13 - juris Rz. 42; OVG Bremen, Beschl. v. 11.01.2012 - 2 B 107/11 -- juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 22.01.2008 - 5 ME 491/07 - juris; OVG Thüringen, Beschl. v. 30.03.2007 - 2 EO 729/06 - juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 18.01.2011 - 1 m 158/10 - juris; OVG Brandenburg, Beschl. v. 21.03.1996 - 2 B 2/96 - juris).

    Insbesondere kann das Gericht auch überprüfen, ob die der Wahlentscheidung vorausgegangenen Verfahrensschritte, soweit sie die von Art. 33 Abs. 2 GG gewollte Bestenauslese sicherstellen, Beachtung gefunden haben (VG Bremen, Beschl. v. 23.08.2013 - 6 V 827/13 - juris Rz. 45; OVG Thüringen, Beschl. v. 30.03.2007 - 2 EO 729/06 - juris Rz. 41; OVG Schleswig, Beschl. v. 16.11.1998 - 3 M 50/98 - NVwZ-RR 1999, 420).

    Belange, die nicht im Leistungsgrundsatz verankert sind, können als immanente Grundrechtsschranken bei der Besetzung von öffentlichen Ämtern aber dann Berücksichtigung finden, wenn ihnen ebenfalls Verfassungsrang eingeräumt wird (BVerfG, Beschl. v. 02.10.2007 - 2 BvR 2457/04 - ZBR 2008, 164-166; Beschl. v. 02.04.1996 - 2 BvR 169/93 - NVwZ 1997, 54; BVerwG, Urt. v. 31.03.2011 - 2 A 2/09 - IÖD 2011, 170-171 und v. 25.02.2010 - 2 C 22/09 - BVerwGE 136, 140-148; OVG Bremen, Beschl. v. 12.10.2009 - 2 B 77/09 - ZBR 2010, 49-52; VG Bremen, Beschl. v. 23.08.2013 - 6 V 827/13 - juris Rz. 34).

    Vielmehr spricht Überwiegendes dafür, dass die Verwaltungsgerichte jedenfalls nicht gehindert sind, die Erfüllung des sich aus Art. 33 Abs. 2 GG ergebenden Bewerbungsverfahrensanspruchs daraufhin zu überprüfen, ob das Wahlgremium von einem zutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist, die Bewerber die gesetzlichen Wahlvoraussetzungen erfüllen, die gesetzlichen Bindungen beachtet worden sind und ob konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass unsachgemäße oder willkürliche Erwägungen angestellt worden sind (vgl. VG Bremen, Beschl. v. 23.08.2013 - 6 V 827/13 - juris Rz. 42; OVG Bremen, Beschl. v. 11.01.2012 - 2 B 107/11 -- juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 22.01.2008 - 5 ME 491/07 - juris; OVG Thüringen, Beschl. v. 30.03.2007 - 2 EO 729/06 - juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 18.01.2011 - 1 m 158/10 - juris; OVG Brandenburg, Beschl. v. 21.03.1996 - 2 B 2/96 - juris).

    Insbesondere kann das Gericht auch überprüfen, ob die der Wahlentscheidung vorausgegangenen Verfahrensschritte, soweit sie die von Art. 33 Abs. 2 GG gewollte Bestenauslese sicherstellen, Beachtung gefunden haben (VG Bremen, Beschl. v. 23.08.2013 - 6 V 827/13 - juris Rz. 45; OVG Thüringen, Beschl. v. 30.03.2007 - 2 EO 729/06 - juris Rz. 41; OVG Schleswig, Beschl. v. 16.11.1998 - 3 M 50/98 - NVwZ-RR 1999, 420) - 11 - Dies gilt im Hinblick auf die eigentliche Wahl als auch die Vorauswahl der Bewerber.

  • VG Gelsenkirchen, 05.12.2013 - 12 L 1212/13

    Beigeordnetenstelle in Datteln darf besetzt werden

    vgl. Schmidt-Aßmann, NJW 1980, 16 (19); VG Bremen, Beschluss vom 23. August 2013 - 6 V 827/13 -, jurisRn.

    OVG NRW, Beschluss vom 9. November 2001, a. a. O., juris Rn. 10 m. w. N.; dem folgend OVG Lüneburg, Beschluss vom 22. Januar 2008 - 5 ME 491/07 -, juris Rn. 19 ff.; VG Münster, Beschluss vom 3. Januar 2012 - 4 L 670/11 -, juris Rn. 29 ff. sowie VG Bremen, Beschluss vom 23. August 2013 - 6 V 827/13 -, juris Rn. 42.

  • VG Bremen, 18.07.2014 - 6 V 646/14

    Besetzungsverfahren des Dienstpostens des Ortsamtsleiters Horn-Lehe -

    Diese Aufgabe macht es erforderlich, dass die Ortsamtsleitung durch eine Person wahrgenommen wird, die aufgrund eines durch Wahlentscheidung in sie gesetzten Vertrauens tätig wird (VG Bremen, Beschl. v. 23.08.2014 - 6 V 827/13 - und OVG Bremen, Beschl. v. 09.01.2014 - 2 B 198/13 -).
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